Sehr Gut Net Alles aus einer Hand

Kündigung

1 Verträge über Provider-Leistungen werden zunächst für eine Mindestlaufzeit (von i.d.R. einem Jahr; vgl. Einzelvertrag) geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen sind, drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, zwei Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. 
 
2 Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen.
 
Für die Webagentur liegt ein wichtiger Grund auch vor wenn:
* der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;
* bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) nachgewiesen wird;
* wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
 
3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.
 
4 Die Webagentur ist nach einer Kündigung nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von der Webagentur zu vertreten.
 
5 Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.