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Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
1 Die Webagentur haftet unbeschränkt für Schäden welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Webagentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt für vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche. Entsprechendes gilt bei einer Haftung für eine Garantie oder eine Zusicherung, die jedoch schriftlich gegeben sein muss. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von der Webagentur grobes Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Webagentur für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn nur, sofern es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Webagentur haftet außerdem, wenn eine zwingende Haftung aufgrund Produkthaftpflichtgesetz besteht.
3 Die Haftung für Verzug und von der Webagentur zu vertretende Unmöglichkeit wird ebenso auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet die Webagentur nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.
4 Die Webagentur haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-Softwareanwendungen (z.B. MS-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für von der Webagentur zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.
5 Beruht die Haftung von der Webagentur auf einem Ereignis, dass von einem Dritten verursacht wurde und hat dieser Dritte seine Haftung zulässigerweise nach den Bestimmungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung begrenzt, so ist die Haftung von der Webagentur im gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte der Webagentur gegenüber haftet, es sei denn, die Webagentur, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6 Im übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7 Die Webagentur kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen ,weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von der Webagentur liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im übrigen haftet die Webagentur nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet die Webagentur bei der Anmeldung/ Registrierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung deshalb erst ausgehen, wenn er die ihm obliegende Prüfung erfolgreich durchgeführt hat. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie wegen der zwischenzeitlichen Vergabe an eine andere Partei sind seitens der Webagentur ausgeschlossen.
8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von der Webagentur.
9 Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß die Webagentur, soweit die Webagentur keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese auch keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist die Webagentur nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden bzw. bei Resellern deren Endkunden auf evtl. Rechtsverstöße zu prüfen. Für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Inhalte und Informationen insbesondere auf dem Webspace- Accounts ist der Kunde selbst ausschließlich verantwortlich. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen Inhalten ist die Webagentur jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren, ggf. behält sich die Webagentur auch vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines Webspace- Accounts ist, diesen vom Netz zu trennen. Diese Sperrberechtigung gilt auch für Fälle, in denen dem Kunden evtl. kein schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. Die Webagentur wird den Kunden von einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.
10 Schadensersatzansprüche gegen die Webagentur aus vertraglichen Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten, es sei denn es handelt sich um Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 Bürgerlichen Gesetzbuch, in sonstigen Fällen wegen eines Mangels beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schäden, die durch die Webagentur, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
11 Die Webagentur hat Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, sofern dieser gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen verstößt und dies zu vertreten hat. Der Kunde ist in solchen Fällen - neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des der Webagentur entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von evtl. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht werden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von der Webagentur z. B. Sperrung der Inhalte, außerordentliche Kündigung bleiben unberührt. |