Sehr Gut Net Alles aus einer Hand

Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die Beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist , weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, dass auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, daß verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.